" Fast jeder Anbieter hat einen Ökostromtarif im Programm. Doch nicht jeder "grüne" Tarif hält, was er verspricht. Wir zeigen, worauf es wirklich ankommt – und welchen Zertifikaten Sie vertrauen können.
„Ökostrom“ ist ein rechtlich kaum ausreichend geschützter Begriff. Energieversorger können daher weitgehend selbst definieren, was sie darunter verstehen. Im Grundsatz meint Ökostrom Strom aus erneuerbaren Quellen – Wind, Wasser, Sonne, Geothermie oder Biomasse. Die fehlende gesetzliche Definition führt aber dazu, dass viele Anbieter auch konventionellen Tarifen einen grünen Anstrich verleihen, ohne dass damit ein echter ökologischer Mehrwert verbunden ist.
Jeder in Deutschland verkaufte "Ökostrom"-Tarif muss rechnerisch mit einem Herkunftsnachweis (HKN) unterlegt sein. Diese Nachweise bescheinigen, dass irgendwo in Europa eine entsprechende Menge Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde. Das Problem: Herkunftsnachweise werden unabhängig von der eigentlichen Stromlieferung gehandelt, sind in vielen Fällen sehr günstig zu erwerben – insbesondere aus alten, längst abgeschriebenen Wasserkraftwerken in Skandinavien – und finanzieren in der Regel keine einzige neue Anlage. Ein Anbieter kann also konventionell eingekauften Strom rein buchhalterisch "grün" deklarieren, ohne selbst etwas zum Ausbau erneuerbarer Energien beizutragen. Diese Praxis wird zunehmend – auch von Verbraucherschützern und Aufsichtsbehörden – als eine Form des Greenwashing kritisiert, da der Kunde einen ökologischen Mehrwert erwartet, der tatsächlich nicht entsteht.
Ein Herkunftsnachweis ist damit ein notwendiges, aber kein hinreichendes Kriterium für echten Ökostrom.
Um zu verstehen, warum Herkunftsnachweise allein wenig über den tatsächlichen Umweltnutzen aussagen, helfen drei Fachbegriffe:
Physische Entkopplung bezeichnet den Umstand, dass ein Herkunftsnachweis unabhängig vom tatsächlichen Stromfluss gehandelt wird. Der Nachweis bestätigt lediglich, dass irgendwo in Europa eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde – nicht, dass dieser Strom auch physisch beim Käufer ankommt. Ein besonders anschauliches Beispiel ist Island: Das isländische Stromnetz ist nicht mit dem europäischen Kontinentalnetz verbunden. Dennoch exportiert Island in großem Stil Herkunftsnachweise aus Wasserkraft und Geothermie in andere EU-Länder – der zertifizierte "grüne" Strom kann physisch gar nicht dorthin fließen.
Doppelvermarktung meint, dass derselbe erneuerbar erzeugte Strom gleich zweimal als "grün" verkauft bzw. kommuniziert wird: einmal direkt vor Ort durch den Stromverbraucher (z. B. ein Industrieunternehmen, das mit seinem lokalen Ökostrombezug wirbt) und ein zweites Mal über den separat gehandelten Herkunftsnachweis, der ins Ausland exportiert wird.
Doppelzählung ist die Folge davon: Rechnerisch wird mehr "grüner" Strom verkauft, als tatsächlich erzeugt wurde – weil sowohl der Verbraucher vor Ort als auch der Käufer des Herkunftsnachweises im Ausland denselben Strom für sich beanspruchen.
Genau dieses Problem wurde 2023 in Island öffentlich sichtbar: Die drei isländischen Aluminiumhütten (Rio Tinto, Alcoa, Norðurál) verbrauchten zusammen rund 12 Milliarden Kilowattstunden und warben selbst mit erneuerbarem Strom – gleichzeitig exportierte Island rund 15 Milliarden Kilowattstunden an Herkunftsnachweisen, bei einer Gesamterzeugung von nur rund 19 Milliarden Kilowattstunden im Land. Rechnerisch wurde also mehr "grüner" Strom verkauft, als überhaupt erzeugt wurde. Die Association of Issuing Bodies (AIB), der europäische Dachverband der Herkunftsnachweis-Register, sperrte daraufhin am 27. April 2023 den Export isländischer Herkunftsnachweise – nach Erfüllung bestimmter Auflagen wurde Island jedoch bereits im selben Jahr wieder zum Export zugelassen.
Der Fall zeigt: Doppelzählung ist kein rein theoretisches Risiko, sondern wurde in der Praxis nachgewiesen und aufsichtlich sanktioniert – wenn auch nur vorübergehend. Ein von Verbund (Österreich) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kam zudem zu dem Schluss, dass ganz ähnliche Doppelzählungsprobleme auch in Norwegen bestehen, wo physische Netzverbindungen nach Europa zwar existieren, die Herkunftsnachweise aber ebenfalls unabhängig vom Stromfluss gehandelt werden. Das deutsche Umweltbundesamt sieht die eigentliche Ursache im sogenannten Greenhouse Gas Protocol – dem weltweit verbreiteten Standard zur unternehmerischen Emissionsbilanzierung – das Unternehmen wahlweise eine marktbasierte (Zertifikate) oder eine ortsbasierte Berechnung ihres Strombezugs erlaubt und ihnen damit freistellt, welche Methode sie kommunizieren.
Quellen:
Klimareporter, "Islands Ökostromzertifikate werden nicht mehr anerkannt" (20.05.2023)
| Kriterium | Kriterium Herkunftsnachweis (HKN) | ok-power-Siegel | Grüner Strom Label |
|---|---|---|---|
| 100 % erneuerbare Energie | Ja (rechnerisch) | Ja | Ja |
| Zusätzlicher Beitrag zur Energiewende (Additionalität) | Nein | Ja (Pflicht) | Ja (Pflicht) |
| Unabhängige jährliche Prüfung | Nein | Ja | Ja |
| Ausschluss von Kohle-/Atomkraft-Beteiligungen des Anbieters | Nein | Ja | Ja |
| Faire, transparente Tarifbedingungen als Kriterium | Nein | Ja | Ja |
| Träger/Herausgeber | Handelbares Zertifikat, keine inhaltliche Prüfung | EnergieVision e. V. (getragen vom Öko-Institut und der HIR Hamburg Institut Research gGmbH | Grüner Strom Label e.V. (getragen von NABU, BUND, Deutsche Umwelthilfe (DUH), Deutscher Naturschutzring (DNR), EUROSOLAR, IPPNW, Die Verbraucher Initiative) |
Auch auf EU-Ebene wird das Thema Greenwashing bei Umweltaussagen strenger geregelt: Die sogenannte EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825 – "Empowering Consumers for the Green Transition") verpflichtet Mitgliedstaaten, pauschale und unbelegte Umweltaussagen wie „klimaneutral", „umweltfreundlich" oder „grüner Strom" künftig einzuschränken. Werden solche Begriffe verwendet, müssen sie durch eine anerkannte, überprüfbare Zertifizierung oder durch von Behörden festgelegte Kriterien untermauert sein – ein bloßer Verweis auf gehandelte Herkunftsnachweise dürfte dafür nicht mehr ausreichen.
Die Richtlinie ist auf EU-Ebene bereits in Kraft und muss von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, in Deutschland voraussichtlich über eine Anpassung des UWG. Ab wann die neuen Regeln damit konkret für Stromanbieter verbindlich greifen, hängt vom jeweiligen Stand der nationalen Umsetzung ab.
Für Verbraucher bedeutet das: Zertifikate wie ok-power oder das Grüner Strom Label, die schon heute über den reinen Herkunftsnachweis hinausgehende Anforderungen stellen, sind auf der sicheren Seite dieser Entwicklung – Tarife, die sich allein auf gehandelte Herkunftsnachweise stützen, könnten mit der neuen Rechtslage zunehmend unter Druck geraten.
Ein Ökostromtarif ist nur so gut wie sein Nachweis. Wer wirklich etwas zur Energiewende beitragen möchte, sollte nicht nur auf die Bezeichnung "Ökostrom" achten, sondern gezielt nach Tarifen mit ok-power- oder Grüner Strom-Zertifizierung suchen. Nur diese garantieren, dass mit dem Tarif tatsächlich neue erneuerbare Kapazitäten entstehen oder erhalten werden – statt lediglich günstige Herkunftsnachweise aus dem Bestand umzuetikettieren.
Letzte Aktualisierung: Juli 2026