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Zertifikate für Ökostrom - und was dahinter steckt

Infos zum Wechsel

Warum sich ein Wechsel lohnt

Ein Anbieterwechsel bei Strom und Gas ist einfacher, als viele denken – und lohnt sich in den meisten Fällen finanziell. Die häufigsten Gründe:

  • Sie zahlen mehr als nötig – ein Vergleich zeigt in wenigen Minuten, was Sie sparen können.
  • Sie möchten gezielt zu einem Anbieter wechseln, der nachweisbar grünen Strom liefert.
  • Ihr aktueller Vertrag läuft aus oder hat sich automatisch verlängert – eine solche Verlängerung darf gesetzlich höchstens einen Monat betragen, sodass sich ein Vergleich meist zeitnah wieder lohnt.


Vorsicht bei Bonus-Angeboten

Viele Anbieter werben mit Neukunden-, Sofort- oder Wechselboni, die den Tarif auf den ersten Blick besonders günstig wirken lassen. Was dahintersteckt, lohnt einen zweiten Blick:

  • Neukunden- oder Sofortbonus: wird meist einmalig gutgeschrieben und senkt nur den Preis im ersten Vertragsjahr. Ab dem zweiten Jahr zahlen Sie häufig den deutlich höheren Grundpreis.
  • Wechselbonus / Cashback: wird oft erst nach vielen Monaten oder nach Ablauf einer bestimmten Frist ausgezahlt. Kündigen Sie vorher, verfällt er in der Regel vollständig.
  • An Laufzeit gekoppelte Boni: sind häufig an eine bestimmte Mindestvertragslaufzeit gebunden. Wechseln Sie vorzeitig, kann der Bonus verfallen oder sogar zurückgefordert werden.
  • Automatische Verlängerung: Reagieren Sie nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag automatisch – gesetzlich zwar nur noch um höchstens einen Monat, der ursprüngliche Bonus-Vorteil kann dadurch aber trotzdem verloren gehen.

Rechnen Sie deshalb nicht nur den beworbenen Preis im ersten Jahr, sondern den Gesamtpreis über die komplette Vertragslaufzeit inklusive Grundpreis nach Bonus-Wegfall.


Transparent vergleichen – so arbeitet unser Rechner

Bei uns sehen Sie den tatsächlichen Preis, nicht das schönste Angebot auf dem Papier:

  • Reiner Energiepreis zuerst: Im ersten Ranking rechnen wir keine einmaligen Boni ein.
  • Keine versteckten Fallen: Paket- und Vorkassetarife zeigen wir nur, wenn Sie das ausdrücklich wünschen.
  • Keine gesponserten Platzierungen: Allein der Tarifpreis bestimmt die Reihenfolge im Ranking.


Vorsicht vor Lockvogelangeboten

Nicht jedes verlockende Angebot hält, was es verspricht. Achten Sie besonders auf:

  • Tarife mit engem Verbrauchsrahmen: Bei höherem oder niedrigerem Verbrauch als angegeben wird der Tarif oft automatisch teurer.
  • Befristete Lockpreise: steigen nach wenigen Monaten deutlich, ohne dass das auf den ersten Blick erkennbar ist.
  • Angebliche Kundenempfehlungen: Aussagen wie „von 98 % unserer Kunden empfohlen“ sind nur dann aussagekräftig, wenn Herkunft und Methode der Erhebung nachvollziehbar sind. Ohne nachprüfbaren Beleg sollten Sie solche Werte kritisch sehen.
  • Gütesiegel ohne erkennbare Vergabestelle: Ein Siegel ist nur so glaubwürdig wie die unabhängige Institution, die es vergibt – schauen Sie genau hin, wer dahintersteht.


Strengere Regeln für Umweltaussagen ab September 2026 (EmpCo-Richtlinie)

Ab dem 27. September 2026 gilt EU-weit die sogenannte EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825). Sie verschärft, was Unternehmen zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen werblich behaupten dürfen:

  • Pauschale Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „grün“ sind ohne konkreten, nachprüfbaren Beleg künftig nicht mehr zulässig.
  • Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem anerkannten, unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen – selbst geschaffene Siegel reichen nicht aus.
  • Zukunftsversprechen wie „bis 2030 klimaneutral“ sind nur noch mit einem konkreten, überprüfbaren Umsetzungsplan erlaubt.

Wir richten unsere eigenen Angaben – etwa zu Ökostrom-Tarifen – an diesen Vorgaben aus. Achten Sie deshalb auch bei anderen Anbietern künftig darauf, ob Umweltaussagen konkret belegt sind oder nur allgemein klingen.


So läuft der Lieferantenwechsel heute ab

Kündigungsfristen bleiben bestehen

Der Wechsel selbst ist einfach – Ihr bestehender Vertrag zählt aber weiterhin. Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten Ihres aktuellen Liefervertrags gelten unverändert.

Technischer Wechsel innerhalb von 24 Stunden

Seit dem 6. Juni 2025 gilt für Strom eine neue gesetzliche Regelung (§ 20a EnWG): Die beteiligten Marktpartner – Ihr neuer Lieferant, der Netzbetreiber und der Messstellenbetreiber – müssen sich werktags innerhalb von 24 Stunden über den frühestmöglichen Liefertermin abstimmen und ihn Ihnen mitteilen. Diese 24 Stunden betreffen also nur die technische Abstimmung zwischen den Marktpartnern. Der gesamte Wechsel dauert in der Praxis weiterhin länger, da zunächst die Kündigungsfrist Ihres bestehenden Vertrags ablaufen muss. Für Gas gilt diese Regelung noch nicht; eine vergleichbare Umstellung ist frühestens für 2026 vorgesehen.

MaLo-ID ergänzt die Zählernummer

Für den Wechsel wird zunehmend die Marktlokations-ID (MaLo-ID) verwendet – eine elfstellige Nummer, die Sie auf Ihrer Jahresabrechnung finden. Sie soll langfristig die Zählernummer als maßgebliche Angabe ablösen. Da die Umstellung der Systeme bei vielen Anbietern noch nicht abgeschlossen ist, wird in manchen Wechselformularen – auch bei uns – aktuell noch zusätzlich die Zählernummer abgefragt.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Erhöht Ihr Versorger die Preise, können Sie in der Regel außerordentlich kündigen – auch während der Laufzeit:

  • Der Anbieter muss Sie rechtzeitig über die Preiserhöhung und Ihr Sonderkündigungsrecht informieren.
  • Üblicherweise haben Sie ab Bekanntgabe der Erhöhung rund zwei Wochen Zeit für die Sonderkündigung.
  • Handeln Sie zügig: Kündigen Sie am besten schriftlich und nachweisbar, sobald Ihnen das Schreiben vorliegt.
  • Die genaue Frist steht im Preiserhöhungsschreiben Ihres Anbieters – prüfen Sie diese Angabe sorgfältig.

Umzug: rechtzeitig planen ist jetzt Pflicht

Seit dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen beim Umzug nicht mehr möglich. Das bedeutet für Sie:

  • Melden Sie Ein- oder Auszug mindestens 14 Tage im Voraus bei Ihrem (neuen) Anbieter an.
  • Bleiben Sie innerhalb desselben Orts, kann Ihr bisheriger Anbieter Sie unter Umständen auf Wunsch weiterbeliefern – informieren Sie ihn in diesem Fall frühzeitig über die neue Adresse.
  • Ziehen Sie in eine andere Region, prüfen Sie vorab, ob Ihr bisheriger Anbieter dort überhaupt liefert. Falls nicht, ist ein Versorgerwechsel notwendig.
  • Wer die Meldung verpasst, rutscht automatisch in die meist teurere Grundversorgung.

Wenn die Zeit zum Wechseln nicht reicht

Keine Sorge: Sie stehen nicht ohne Strom da. Der regionale Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, Sie auch in Übergangsphasen zu beliefern – über den sogenannten Grundversorger. Dessen Standardtarif ist in der Regel aber nicht das günstigste Angebot. Diesen Vertrag können Sie meist mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, sobald Sie einen neuen Tarif gefunden haben.

Nachweisbar grüner Strom

Wenn Ihnen wichtig ist, woher Ihr Strom stammt: In unserem Ökostrom-Vergleich finden Sie Tarife mit anerkannten, geprüften Nachweisen – nicht nur mit einem grünen Label auf der Verpackung.


Häufige Fragen zum Anbieterwechsel

Die reine technische Abstimmung zwischen den Marktpartnern dauert seit Juni 2025 nur noch 24 Stunden. Der gesamte Wechsel dauert in der Praxis aber länger, da zunächst die Kündigungsfrist Ihres bestehenden Vertrags ablaufen muss – meist mehrere Wochen bis Monate, abhängig von Ihrem aktuellen Vertrag.

Ja. Auch wenn der neue Anbieter beim Wechsel unterstützt, sollten Sie eine Sonderkündigung wegen Preiserhöhung immer selbst schriftlich aussprechen. Sie haben dafür üblicherweise rund zwei Wochen ab Bekanntgabe der Erhöhung Zeit – die genaue Frist steht im Schreiben Ihres Anbieters.

Seit dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr möglich. Melden Sie sich mindestens 14 Tage vor dem Umzug bei Ihrem (neuen) Anbieter an. Wer das verpasst, rutscht automatisch und meist teurer in die Grundversorgung.

Nein. Der regionale Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, Sie in Übergangsphasen über den Grundversorger zu beliefern. Dessen Tarif ist zwar meist nicht der günstigste, sichert aber lückenlos Ihre Versorgung, bis der Wechsel abgeschlossen ist.

Boni gelten oft nur im ersten Jahr oder sind an eine Mindestlaufzeit gebunden – kündigen Sie vorzeitig, kann der Bonus verfallen. Rechnen Sie deshalb immer den Gesamtpreis über die komplette Vertragslaufzeit, nicht nur den beworbenen Preis im ersten Jahr.

Aktuell können Sie beides benötigen. Die MaLo-ID soll langfristig die Zählernummer ablösen, doch da die Systemumstellung bei vielen Anbietern noch läuft, wird in manchen Wechselformularen – auch bei uns – noch zusätzlich die Zählernummer abgefragt.

Nur, wenn Herkunft und Erhebungsmethode nachvollziehbar sind. Werte wie „von 98 % empfohlen“ ohne nachprüfbaren Beleg sollten Sie kritisch sehen – sie sagen wenig darüber aus, ob der Tarif tatsächlich zu Ihnen passt.

Ab dem 27. September 2026 sind pauschale Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ ohne konkreten, nachprüfbaren Beleg nicht mehr zulässig. Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem anerkannten, unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen – das gilt auch für Ökostrom-Angebote.


Weiterführende Informationen

Wer sich unabhängig informieren möchte, findet bei den Verbraucherzentralen ausführliche und aktuelle Ratgeber zum Anbieterwechsel:

 

Letzte Aktualisierung: September 2026