Wärmepumpen benötigen keinen Brennstoff, nur Strom für ihren Betrieb. Bei optimalen Voraussetzungen werden rund 75 Prozent der Energie für Heizung und Warmwasser aus der Umwelt bezogen. Der Rest kommt durch den Einsatz von Strom hinzu.
Daher wird der Verbrauch von Wärmepumpen in der Regel von einem eigenen Stromzähler erfasst und abgerechnet. Für den normalen Haushaltsstrom gibt es einen weiteren Stromzähler.
Daher wird auch zwischen zwei Tarifzählern unterschieden.
Doppeltarifzähler
Wird oft auch Zweitarifzähler genannt. Dieser beinhaltet zwei Zählwerke, damit sowohl der Tagstrom als auch der Nachtstrom, welcher nachts zu einem günstigeren Tarif bezogen wird, gemessen werden kann. Diese beiden Tarifarten werden auch als Hochtarif (HT) bzw. Niedrigtarif (NT) bezeichnet.
Eintarifzähler
Bei einem Eintarifzähler ist nur ein Zählwerk vorhanden und der Strom wird zu einem einheitlichen Tarif bezogen.
Mittlerweile bieten nicht nur lokale Grundversorger Wärmepumpentarife an. Es gibt mehrere überregionale Stromanbieter mit speziellen Tarifen für Wärmepumpen, die deutlich günstiger als Standard-Stromtarife sein können. Dabei lassen sich mehrere hundert Euro im Jahr einsparen. Auch bei Wärmepumpen-Tarifen ist der Wechsel des Anbieters genauso unproblematisch wie bei Strom- und Gas-Tarifen. Der bisherige Stromverbrauch ist in der letzten Stromrechnung ablesbar. Auch die Information, ob ein Zweitarifzähler oder ein Eintarifzähler vorhanden ist, kann dieser entnommen werden.
Wissenswertes zu Wärmepumpen
Um für Sie den passenden Heizstromtarif zu finden, ist die Information wichtig, ob bei Ihnen der Verbrauch gemeinsam (zusammen mit dem Haushaltsstrom) oder getrennt (über einen separaten Zähler) gemessen wird.
Bei einem getrennten also separaten Zähler muss eine sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtung verbaut werden, die es dem Netzbetreiber ermöglicht, zu bestimmten Zeiten den Verbrauch zu drosseln oder ganz abzuschalten. Dies geschieht bei Lastspitzen im Netz und ist nur für bestimmte Zeiträume von ein bis zwei Stunden vorgesehen. Dadurch profitieren Sie allerdings von günstigen Tarifen durch verminderte Netzentgelte und Konzessionsabgaben. Neben dem Einbau des Zählers (Einmalkosten) ist auch die monatliche Grundgebühr von bis zu 100 EUR/Jahr einzukalkulieren. Diese Lösung hat auch Vorteile bei einer geschäftlichen Abrechnung z.B. mit dem Arbeitgeber oder dem Finanzamt, da die Kosten der Heizung bereits separiert sind. Achtung: ein separater Zähler für Heizstrom ist nur für die Heizung vorgesehen. Eine anderweitige Nutzung ist nicht erlaubt!
Alternativ kann die Abrechnung des Heizstrom-Verbrauchs auch über einen bereits vorhandenen gemeinsamen Zähler zusammen mit dem Haushaltsstrom gemessen und abgerechnet werden. Dafür gibt es spezielle Kombitarife.
In beiden Fällen empfehlen wir den Einsatz einer Wallbox. Mehr erfahren